GfÖ Förderung

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Richtlinie zur Beantragung finanzieller Unterstützung durch die GfÖ

Zur Förderung der in der Satzung §2 formulierten Ziele kann bei der GfÖ finanzielle Unterstützung für die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen beantragt werden. Dabei sind unten aufgeführte Richtlinien zu beachten: Anträge für die einzelnen zu fördernden Aktivitäten sind per e-mail an die Geschäftsstelle zu schicken (info@gfoe.org). Die Antragstellung kann in deutscher oder in englischer Sprache erfolgen.

Anträge können laufend während des Geschäftsjahres (= Beginn des Kalenderjahres) bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Über die Anträge wird in der jeweils nächstliegenden Vorstandsitzung (Frühjahr bzw. Herbst) entschieden.

Beihilfe zur Durchführung wissenschaftliche Veranstaltungen, workshops oder ähnliches:

Die Gesellschaft für Ökologie fördert wissenschaftliche Veranstaltungen, insbesondere kleinere national und international ausgerichtete Tagungen mit dem Ziel, die Diskussion und Bearbeitung konkreter wissenschaftlicher Fragestellungen sowie die thematisch ausgerichtete Kooperation und Vernetzung von Wissenschaftlern im engeren Fachgebiet oder auch zwischen verschiedenen Fachrichtungen zu ermöglichen. Kongresse oder größere Konferenzen werden nicht gefördert.

Antragsgliederung: Formloses Antragsformular mit Angaben zu *

  • Antragssteller (Name; Institution)
  • Darstellung der wissenschaftlichen Zielsetzung
  • Liste der Referenten mit Vortragstitel
    • bei der Benennung von Referenten ist zwischen „angefragt" und „zugesagt" zu unterscheiden.
    • mindestens zwei Dritteln der vorgesehenen Referenten müssen zugesagt haben
  • Programm mit Zeitplan
  • Kostenplan aufgeschlüsselt nach:
    • Reisekosten (Bahnfahrt 2. Klasse bzw. Flug Economy Class) nach Referenten aufgeschlüsselt
    • Unterbringungskosten
  • Datum und Unterschrift Antragsteller
  • Zu beachten:
    • Honorare werden grundsätzlich nicht berücksichtigt
    • Eine Erstattung der Verpflegungskosten aktiver Tagungsteilnehmer/ Referenten ist nicht möglich
    • Eine pauschale Vergabe von Mitteln ist nicht möglich
    • Eine nachträgliche Bewilligung einer bereits durchgeführten Tagung ist nicht möglich

 

Allgemeines

Umwidmung von Mitteln sowie der Einsatz von bewilligten Mitteln für im Antrag nicht genannte Kostenarten ist nicht möglich

Nach Beendigung der Förderung ist der Gesellschaft unverzüglich ein Nachweis über die Verwendung der bereitgestellten Mittel zusammen mit einem formlosen Abschlussbericht zu Verlauf und Ergebnissen der Tagung bzw. eine Reisekostenabrechnung vorzulegen. Die mit dem Verwendungsnachweis erstellte Abrechnung muss durch prüfungsfähige Unterlagen belegt sein.

Eingesparte Mittel sind grundsätzlich nach Prüfung des Verwendungsnachweises und entsprechender Aufforderung durch die Gesellschaft zurückzugeben.

Von Publikationen im Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben erbittet die Gesellschaft  einen Sonderdruck bzw. Belegexemplar. Dabei geht die Gesellschaft davon aus, dass die Publikationen einen Hinweis auf die Förderung durch die Gesellschaft für Ökologie enthalten. Das Logo der Gesellschaft für Ökologie kann für geförderte Vorhaben verwendet werden und kann bei der Geschäftsstelle angefordert werden.

*Die Gesellschaft für Ökologie (GfÖ) nimmt Ihren Datenschutz sehr ernst und behandelt Ihre personenbezogenen Daten sehr vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften. Da durch neue Technologien und die ständige Weiterentwicklung dieser Webseite und unserer Angebote Änderungen an dieser Datenschutzerklärung vorgenommen werden können, empfehlen wir Ihnen sich die Datenschutzerklärung in regelmäßigen Abständen wieder durchzulesen. Definitionen der verwendeten Begriffe (z.B. “personenbezogene Daten” oder “Verarbeitung”) finden Sie in Art. 4 der DSGVO.

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