GfÖ Forschungsfinanzierung

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Liebe GfÖ-Mitglieder,

hiermit lädt der GfÖ-Vorstand zum Einreichen von

Anträgen für die Förderung von Forschungsvorhaben

ein.

Für die Durchführung von thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhaben stellt die GfÖ einmalig Beträge in der Höhe € 5000 bis € 10.000 zur Verfügung (gesamte Fördersumme: 50.000 €). Die Fördermittel (Sachmittel, auch Mittel für studentische Hilfskräfte) können für den Aufbau eines größeren Forschungsprojektes („seed money“), für die Erweiterung eines laufenden Projektes oder für ein kleineres, selbständiges Projekt beantragt werden. Die Themenwahl ist frei, sollte aber den Grundsätzen wissenschaftlichen Vorgehens folgen.

Antragsberechtigung: Wissenschaftler:innen an deutschen, österreichischen und schweizerischen Forschungseinrichtungen / Hochschulen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (i.d.R. Master). Studierende mit Bachelor-Abschluss können Anträge für eine geplante Masterarbeit einreichen. Alle Antragsteller müssen bereits Mitglied in der GfÖ sein.

Anforderungen an das Projekt: Hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau.

Dauer der Förderung: Maximal ein Jahr. Beginn ab 1. April 2024. Nach Beendigung der Förderung ist der GfÖ unverzüglich ein Nachweis über die Verwendung der bereitgestellten Mittel zusammen mit einem Abschlussbericht zu den Ergebnissen des Projektes vorzulegen. Die mit dem Verwendungsnachweis erstellte Abrechnung muss durch prüfungsfähige Unterlagen belegt sein. Der wissenschaftliche Schlussbericht wird in gekürzter Form in den GfÖ-Nachrichten veröffentlicht. Die Antragstellenden müssen die Ergebnisse bei einer GfÖ-Jahrestagung vorstellen.

Antragsgliederung: 1) Antragsteller:in(nen) (Name, Institution), 2) Darstellung der wissenschaftlichen Zielsetzung, 3) Methoden, Design des Experimentes oder der Felderhebung mit Stichprobengrößen, 4) Zeitplan, 5) Kostenplan, 6) Datum und Unterschrift Hauptantragsteller:in. Der Umfang des Antrages darf 5 Seiten insgesamt nicht überschreiten (Arial 11, Zeilenabstand 1,5, Ränder mindestens 2 cm, Sprache Deutsch oder Englisch). In den 5 Seiten soll zudem ein Kurz-CV mit einer Liste relevanter Publikationen des/der Hauptantragsteller:in enthalten sein (pdf).

Einreichung der Anträge: Anträge können als pdf-Dokument bis zum 31. Januar 2024 bei der Geschäftsstelle (info@gfoe.org) mit dem Vermerk „Forschungsantrag“ eingereicht werden.

Beurteilung der Anträge: Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der GfÖ-Vorstand unter Einbeziehung weiterer Fachleute und externer Gutachter:innen. Die Antragstellenden werden bis zum 15. März 2024 benachrichtigt.

Datenschutzrecht: Anträge sowie alle dem Datenschutzrecht unterliegenden Informationen werden von der GfÖ vertraulich behandelt. Für die Begutachtung hinzugezogene Expert:innen werden vorab zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Widerrufsrecht: Die GfÖ behält sich das Widerrufsrecht der zugesagten finanziellen Unterstützung eines Projektes respektive die Rückforderung gezahlter Fördermittel vor, wenn die Förderrichtlinien oder zusätzlich mitgeteilten besonderen Bedingungen nicht beachtet wurden (Qualität des Schlussberichtes, Vortrag bei der Jahrestagung), oder wenn die Verwendung der Mittel nicht korrekt nachgewiesen werden kann.

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