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    EU-Kommissionsvorschlag zu Pestizidregulierung: Forschende warnen vor Risiken für Umwelt- und Gesundheitsschutz

    von Dimitry Wintermantel (Universität Freiburg)

    Die Autor*innen unter Leitung von Dr. Dimitry Wintermantel (Universität Freiburg) und Dr. Julia Osterman (Universität Göteborg) kritisieren insbesondere geplante Änderungen bei der Neubewertung von Pestizid-Wirkstoffen, der Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie den Übergangsfristen für nicht erneut zugelassene Wirkstoffe. Nach Ansicht der Forschenden könnten diese Änderungen das Vorsorgeprinzip untergraben und die Risiken für Biodiversität, Bestäuber, Gewässer und die menschliche Gesundheit erhöhen.

    Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die regelmäßige Neubewertung von Pestizid-Wirkstoffen. Nach geltendem EU-Recht werden Wirkstoffe in der Regel für zehn Jahre zugelassen und anschließend anhand aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse erneut bewertet. Das Omnibus-Paket sieht vor, die meisten Wirkstoffe künftig zeitlich unbegrenzt zuzulassen. Nachprüfungen wären zwar weiterhin möglich, würden aber überwiegend nur anlassbezogen erfolgen.
    Aus Sicht der Autor*innen ist dies problematisch, da es bislang keine wirksamen Identifikationsmechanismen von Pestizidgefahren außerhalb von Zulassungsverfahren gibt. Es fehlt ein systematisches Monitoring zur Feststellung von Pestizidrisiken nach der Marktzulassung. Neue Erkenntnisse stammen häufig aus unabhängiger Forschung und fließen derzeit vor allem im Rahmen der regelmäßigen Wiederzulassungsverfahren in die Bewertung ein. Dass diese Verfahren erhebliche Bedeutung besitzen, zeigen nach Angaben der Forschenden die bisherigen Erfahrungen: Seit 2011 erhielten 59 konventionelle Wirkstoffe aufgrund von Umwelt- oder Gesundheitsbedenken keine erneute Zulassung, während für weitere 96 Wirkstoffe gar kein Verlängerungsantrag gestellt wurde zum Teil vermutlich weil Pestizidhersteller antizipierten dass der Wirkstoff eine erneute Zulassungsprüfung nicht bestehen würde. Im selben Zeitraum wurden lediglich zwei Wirkstoffe durch außerplanmäßige Überprüfungen vom Markt genommen.

    Auch die Rolle unabhängiger Wissenschaft könnte nach Einschätzung der Autor*innen geschwächt werden. Künftig soll bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln auf nationaler Ebene vor allem die letzte Bewertung des jeweiligen Wirkstoffs auf EU-Ebene maßgeblich sein. Studien, die nach dieser Bewertung veröffentlicht werden, müssten dann in vielen Fällen nicht mehr berücksichtigt werden. Dies würde die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten einschränken, auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse zeitnah zu reagieren.

    Darüber hinaus sieht der Gesetzesentwurf längere Übergangsfristen für Wirkstoffe vor, die keine erneute Zulassung erhalten. Produkte könnten unter bestimmten Bedingungen bis zu drei Jahre länger auf dem Markt verbleiben – auch dann, wenn Umwelt- oder Gesundheitsbedenken bereits zur Nichtverlängerung der Zulassung geführt haben.

    Die Forschenden bezweifeln zudem, dass die vorgeschlagenen Änderungen Innovationen fördern würden. Wenn ältere Produkte länger auf dem Markt bleiben und seltener überprüft werden, könnten die Anreize sinken, sicherere und umweltverträglichere Alternativen zu entwickeln.

    Gleichzeitig betonen die Autor*innen, dass Effizienzsteigerungen im Zulassungssystem möglich seien, ohne bestehende Schutzstandards abzubauen. Sie schlagen unter anderem vor, den bestehenden Bearbeitungsstau durch zusätzliche personelle Ressourcen abzubauen, Bewertungsverfahren stärker zwischen den Mitgliedstaaten zu koordinieren und vorhandene Daten besser zu nutzen. So könnten beispielsweise bereits erfasste Informationen zur Pestizidanwendung mit bestehenden Umweltmonitoringprogrammen verknüpft werden, um potenzielle Risiken früher zu erkennen.

    Nach Auffassung der Forschenden sollte eine Reform der Pestizidregulierung sowohl den Schutz von Umwelt und Gesundheit als auch die Effizienz der Verfahren verbessern. Anstatt regelmäßige Überprüfungen und wissenschaftliche Kontrollmechanismen abzuschwächen, müsse die EU die vorhandenen wissenschaftlichen Erkenntnisse konsequenter in die Risikobewertung integrieren und bestehende Datengrundlagen besser nutzen.

    Link zur Publikation:

    https://www.science.org/doi/epdf/10.1126/science.aeg8744

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