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    Gentechnik-Deregulierung auf der Überholspur - Wie die EU- Kommission ökologische Erkenntnisse ignoriert

    von Katja Tielbörger (Universität Tübingen), Michael Bonkowski, Broder Breckling, Helge Bruelheide, Elisabeth Bücking, Tina Heger, Stephanie Jurburg, Thomas Potthast & Hanno Schäfer

    Am 17. Juni dieses Jahres sprach sich das Europaparlament für eine neue Verordnung zur Deregulierung der Neuen Gentechnik (NGT) bei Pflanzen aus. Ab sofort kann jede beliebige Pflanzenart mit NGT verändert und ohne fallweise Risikoprüfung ins Freiland gepflanzt werden, wenn nicht mehr als 20 Nukleotide an weniger als 20 Stellen im Genom verändert werden, eine willkürlich festgelegte Schwelle unabhängig von der Zahl der Gene und dem resultierenden Phänotyp. Damit ging ein ca. drei Jahre andauernder Diskurs zu Ende, an welchem vor allem Vertreter*innen aus der Biotechnologiebranche, den molekularen Wissenschaften, der Politik und der Zivilgesellschaft beteiligt waren. Die Ökologie wurde dabei als Akteur weder konsultiert noch ernsthaft wahrgenommen. In einem Versuch, den ökologischen Wissenschaften eine Stimme zu verleihen, und sowohl die Risiken als auch den Nutzen von NGT-Pflanzen aus wissenschaftlicher Sicht zu beleuchten, hat sich 2023 ein GfÖ-Arbeitskreis ‚Neue Gentechnik‘ gebildet, und eine Stellungnahme zum Erstentwurf der Verordnung erstellt (gfoe.org/images/statements/New_Genomic_techniques_2023.pdf). Ungeachtet dessen, wie man zu NGT an sich steht, kam der AK zu dem Schluss, dass der Deregulierungsentwurf vielen grundlegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen widerspricht, nicht zuletzt, weil die Ökologie, also die Wissenschaft, die sich mit den Umweltwirkungen von Organismen auch wirklich befasst, nicht konsultiert wurde. Zudem weist die Verordnung viele handwerkliche Fehler auf, und sie birgt insbesondere wegen der Anwendung auf alle Pflanzenarten, und nicht nur auf eine Handvoll Nutzpflanzen, ein deutlich erhöhtes Risiko für die Biodiversität - ein Aspekt, der geflissentlich ignoriert wird.

    Es wurde vielfach auch kritisiert, dass neben den unvorhersehbaren Umweltrisiken und dem nicht nachgewiesenen Nutzen von NGT-Pflanzen der Prozess weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit ausgehandelt wurde. Wenngleich die Sprecherin des AK im vergangenen Jahr bisweilen von der Presse kontaktiert wurde, zeigt das Medienecho auf die Entscheidung des 17. Juni, dass allein die (auch wichtigen) Aspekte der Patentierung, der Kennzeichnung, und des Schutzes des ‚ökologischen Landbaus‘ als kritisch gesehen werden. Wissenschaftliche Erkenntnisse über mögliche Auswirkungen der neuen Verordnung für den Natur-, Arten- und Umweltschutz werden ausgeblendet.

    Hier möchten wir auf eine bemerkenswerte Feststellung in der neuen Regelung hinweisen, welche von der EU-Kommission wiederholt getätigt wurde: Es wird darauf hingewiesen, dass die Deregulierung der NGT nur für (alle) Pflanzenarten gelten soll, nicht aber für Tiere und Mikroorganismen, weil unser Wissen über letztere nicht ausreichend ist. Bemerkenswert ist diese Feststellung nicht nur, weil es zweifelhaft erscheint, ob unser Wissen über alle Pflanzenarten ausreicht, um Risiken ausschließen zu können. Nein, bemerkenswert ist, dass bereits am 16. Juni, also einen Tag bevor die neue NGT Verordnung für Pflanzen beschlossen wurde, der EU-Rat positiv über einen neuen Kommissionsentwurf beschlossen hat, welcher nun auch das Freisetzen von bestimmten genetisch manipulierten Mikroorganismen (GMM) deutlich erleichtert. Das heißt, parallel zu einem Verfahren, welches GMM von einer Freisetzung ausschließt, hat die Kommission eine neue Direktive vorbereitet und zur Abstimmung im Rat gestellt. Dies erfolgte also extrem schnell und praktisch ohne die eigentlich geforderte intensive Konsultation von Wissenschaft und Öffentlichkeit. So nehme ich an, dass diese Information für die Leser*innen dieses Beitrags komplett neu ist. Zudem wurde der neue Vorschlag (Biotech Act) mit einem Vorschlag zu Organtransplantationen kombiniert, also einem Thema, das mit GMM rein gar nichts zu tun hat. Das Ergebnis, welches laut einigen aufmerksamen Beobachter*innen so gewollt war, ist, dass die Gesundheitsministerien, nicht jedoch die Umweltministerien und -Ressorts in der EU bei der Entscheidung federführend sind. Und da diese sich vor allem für die neue Regel zur Organtransplantation interessieren, haben sich in der Ratssitzung selbst traditionell kritische Regierungen (z.B. Österreich) bei der Abstimmung enthalten und nicht dagegen gestimmt.

    Die neue Regelung würde für eine neue sogenannte ‚low-risk-category‘ von GMM, ein Ausbringen erlauben ohne fallweise Risikoanalyse, ohne Zeitlimitierung und ohne verpflichtendes Monitoring. Es ist sogar festgehalten, dass wenn der Hersteller angibt, ein Nachweis des GMM in der Umwelt sei technisch unmöglich, auf die Pflicht zur Nachweisbarkeit verzichtet wird. Der Rat hat im Vorfeld lediglich die fehlende Zeitlimitierung kritisiert und in dem letzten Vorschlag eingebracht. Die Deregulierung an sich, d.h. Verzicht auf Risikoanalyse und Monitoring, wurde aber nicht in Frage gestellt. Im Gegensatz zur NGT-Verordnung für Pflanzen, wurde nicht einmal der Versuch unternommen, die Notwendigkeit einer Neuregelung mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu begründen. Und, wie oben bereits angemerkt, widerspricht sich die Kommission mit dieser Initiative selbst, denn sie hat selbst postuliert, dass GMM nicht dereguliert werden sollen – ebenso wenig wie Tiere. An dieser Stelle sollte dann auch darauf hingewiesen werden, dass ein Deregulierungsvorschlag für Tiere bereits ausgearbeitet wurde, und vermutlich ebenso schnell und ohne Konsultation beschlossen werden soll.
    Die Niedrigrisiko-Kategorie der GMM ist mit ausgesprochen schwammigen Kriterien unterlegt, z.B. wenn ‚genes of low concern‘ betroffen sind oder man annimmt, genug über den Organismus zu wissen. Ebenso sind im Grunde alle Mikroorganismen (also einfach ‚kleine Organismen‘, siehe Bild) von der Regelung betroffen, d.h. so unterschiedliche Organismengruppen wie Bakterien, Archaebakterien, ‚Protisten‘, Pilze oder Viren.

    Wir im AK Neue Gentechnik wurden von dieser Entwicklung buchstäblich überrollt und konnten erst Ende Mai beginnen, uns mit dem Thema zu befassen, also sehr kurz vor dem 16. Juni. Wir konnten jedoch in Absprache mit dem Vorstand noch einen kurzen Text auf einer Kommentarseite der EU platzieren, in welchem wir einige Bedenken zur Aufweichung der bisherigen Regelung aus ökologisch-wissenschaftlicher Sicht darstellen (Text siehe unten https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/17394-Biotech-Act-II/F33470438_en). Zudem hat Boris Schröder gemeinsam mit dem AK Briefe an die entsprechenden Bundesministerien in Deutschland und Österreich versandt, in welchem wir den Bedenken Ausdruck verleihen und darum bitten, den Vorschlag bei der Ratssitzung abzulehnen. Schließlich haben wir auch mit Hilfe von Kerstin Wiegand Kontakt zu den anderen europäischen ökologischen Gesellschaften und der EEF aufgenommen, um diese für das Thema zu sensibilisieren und ggf. eine gemeinsame Stellungnahme zu verfassen.

    Im Herbst 2026 soll der Vorschlag im Parlament diskutiert werden. Wir planen deshalb, eine offizielle und allgemein verständliche Stellungnahme zum Biotech Act zu formulieren, um die Chancen und Risiken einer GMM-Freisetzung in die Umwelt prominent in die politische und öffentliche Debatte einzubringen. Hierbei möchten wir die Zeit nutzen, um neben den eher allgemeinen wissenschaftlichen Fakten wie in dem unten stehenden Kommentar den neuesten Stand der Wissenschaft zur mikrobiellen Ökologie noch besser zu berücksichtigen. Wir freuen uns daher um tatkräftige Mithilfe von noch mehr GfÖ-Mitgliedern in unserem Arbeitskreis.


    Sinngemäße Übersetzung des Kommentars des AK NGT zum Biotech Act II:

    Organtransplantationen und geschlossene Anwendungen von gentechnisch veränderten Mikroorganismen (GMM) müssen anders behandelt werden als die Freisetzung von GMM in die Umwelt. Als Arbeitsgruppe „Neue Genomische Techniken“ der Deutschen Gesellschaft für Ökologie befassen wir uns mit Letzterem.

    Die Auswirkungen neuartiger Organismen auf ihre Umwelt sind weitgehend unvorhersehbar, insbesondere bei Mikroorganismen: Weniger als 1% ihrer genetischen Vielfalt ist bisher beschrieben. Zu den Mikroorganismen zählen Bakterien, Archaea, Mikroalgen, Pilze, Protisten, Oomycota und Viren, deren taxonomischer Status und Rolle in ökologischen Systemen oft unklar sind und deren Evolutionsraten und -mechanismen sowie Verbreitung und Ausbreitung nur unzureichend erforscht sind. Bislang wissen wir viel zu wenig, um wissenschaftlich fundierte Aussagen über den Einsatz und die Risiken von GMM treffen zu können.

    Während die bestehenden Vorschriften dem Vorsorgeprinzip und einer Einzelfall-Risikobewertung in vollem Umfang Rechnung tragen, stehen die vorgeschlagenen Änderungen – insbesondere die Einführung einer ‚low-risk‘-Kategorie für GMMs – im Widerspruch zum aktuellen Stand der Wissenschaft und könnten erhebliche Umweltrisiken mit sich bringen. So können GMMs beispielsweise die komplexen und noch immer kaum erforschten Interaktionsnetzwerke der Rhizosphäre verändern, was zur Verdrängung einheimischer Mikroorganismen führt und die lokale mikrobielle Vielfalt gefährdet, noch bevor diese überhaupt beschrieben wurde, und möglicherweise Resistenz und Resilienz gegenüber künftigen Umweltherausforderungen verringert – mit Folgen, die sich bis in höhere trophische Ebenen auswirken. Nur eine fallspezifische Nutzen-Risiko-Abwägung steht im Einklang mit dem aktuellen Stand der Wissenschaft, der UN-Konvention zur Biologischen Vielfalt und dem Vorsorgeprinzip. Insbesondere hat die Kommission selbst bereits gefordert, dass Mikroorganismen strenger reguliert werden müssen als Pflanzen und Tiere.

    Die bestehenden bürokratischen, infrastrukturellen und regulatorischen Hindernisse für die Erforschung von GMM in einem grundlegenden, akademischen Rahmen haben zu zahlreichen Wissenslücken hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderungen der Vorschriften für die Freisetzung von GVO in die Umwelt geführt, was unsere Fähigkeit, potenzielle Vorteile und Risiken von GMM zu bewerten, erheblich beeinträchtigt. Obwohl ökologisches Fachwissen auch für die Entwicklung einer Umweltverträglichkeitsprüfung von entscheidender Bedeutung ist, wurden Ökologen nicht konsultiert.
    Mikroorganismen sind zu horizontalem Gentransfer über Taxa hinweg fähig, dessen Ausmaß und evolutionäre Folgen derzeit intensiv erforscht werden. Während beobachtete Folgen wie die Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen weltweit Anlass zur Sorge geben, sind das Ausmaß des horizontalen Transfers anderer bakterieller Funktionen und deren Auswirkungen auf die Umwelt im Wesentlichen unbekannt. Angesichts von Milliarden von Mikroben im Boden sowie in den Mikrobiomen von Pflanzen, Tieren und Menschen wirkt sich die Freisetzung von GMM somit auch auf Nicht-Zielmikroben aus, die nach den vorgeschlagenen Änderungen möglicherweise gar nicht überwacht werden. GMM evolvieren schnell, sie können sich schnell ausbreiten, mit einer Vielzahl anderer Organismen interagieren, und sie lassen sich nicht zurückholen. Dies macht GMM zu einem „beweglichen Ziel“ für die Risikobewertung, was strengere Vorschriften für die Freisetzung von GMM nahelegt als für andere Organismen

    1. Wir fordern wir eine fundierte wissenschaftliche Debatte sowohl über die Vorteile als auch über die Risiken, die mit der Freisetzung von GMM in die Umwelt verbunden sind. Die Auswirkungen auf die Umwelt müssen von Wissenschaftler*innen bewertet werden, die auf den relevanten Skalen und in unterschiedlichen Umgebungen arbeiten, unter Einbeziehung von Ökologen und Sozialwissenschaftlern.
    2. Es gibt keine wissenschaftliche Grundlage für die Einführung einer neuen Kategorie von GMM, und wir fordern die vollständige Beibehaltung der Richtlinie 2001/18/EG.
    3. Die Freisetzung von GMM in die Umwelt muss mit einer Einzelfallprüfung der Risiken und Vorteile in Bezug auf einheimische mikrobielle Gemeinschaften einhergehen. Zuverlässige Methoden für solche Umweltverträglichkeitsprüfungen müssen noch entwickelt werden.
    4. Rückverfolgbarkeit, Überwachung und zeitliche Begrenzung mit regelmäßiger Neubewertung müssen zentrale Kriterien für die Freisetzung sein. GMM vermehren sich schnell, entwickeln sich ständig weiter und tauschen genetisches Material aus, was die Aussagekraft einer Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Freisetzung in Frage stellt.
    5. Wir fordern dringend die Beachtung des Vorsorgeprinzips mit einer gründlichen Einzelfallprüfung.

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